Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ute Weisbrod

-nachfolgend „Lieferant“ genannt-

 
I. Informationen zum Fernabsatzvertrag

Der Vertrag des Kunden für die Lieferung von Flammschalen und Zubehör etc. kommt mit Frau Ute Weisbrod, Im Maerenthal   6 b, 56337 Simmern zustande. An diese Anschrift kann der Kunde seine Fragen und Beanstandungen richten.

 

 

II. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Flammschalen, Zubehör usw. Auch gelten sie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Lieferant nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Lieferanten unverbindlich, auch wenn vom Lieferanten nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

 
III. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die fernmündliche und schriftliche Bestellung des Kunden und der anschließenden schriftlichen Annahmeerklärung des Lieferanten innerhalb von 10 Tagen zustande. Der Schriftform steht eine Mitteilung per Telefax bzw. per Email gleich.

 

 
IV. Angebote

Die Angebote des Lieferanten im Internet, sowie in Rundschreiben, Mailings, Katalogen etc. sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, der Lieferant bezeichnet diese ausdrücklich in schriftlicher Form -per Telefax/per Email- als verbindlich.

 

 
V. Preise/Zahlungsbedingungen/Verpackungs- und Transportkosten

1.Die Preise des Lieferanten verstehen sich in Euro einschließlich der zum gültigen Zeitpunkt gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager des Lieferanten 56218 Mülheim-Kärlich, sofern keine abweichende, schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Kosten für Verpackung und Transport sind nicht im Preis enthalten.

 

2. Die Kosten für Verpackung und Transport sind vom Kunden zusätzlich zu tragen. Diese Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

3. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Preis incl. der Kosten für Verpackung und Transport, entweder in Vorkasse oder per Banküberweisung zu zahlen.

 

 
VI. Aufrechnung/Zurückbehaltung/Abtretung

1. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegensanprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Lieferanten anerkannt wurden oder aber unstreitig sind.

 

2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Liefervertrag beruht.

 

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Liefervertrag ohne Einwilligung des Lieferanten abzutreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

 
VII. Lieferzeiten

1. Liefertermine oder Fristen, sind ausschließlich unverbindliche Angaben, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.

 

2. Soweit für den Kunden zumutbar, ist der Lieferant zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

 

 
VIII. Qualität/Mängelrügefrist/Gewährleitung/Verjährung

1. Handelsübliche und/oder geringe Abweichungen der Materialqualität, der Farbe, der Abmessung, des Gewichtes, der Ausstattung und/oder des Designs, sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Kunden. Handelsübliche und/oder geringe Abweichungen gegenüber Vorlagen, Mustern, Proben etc. berechtigen den Kunden nicht zur einer Mängelrüge. Vorlagen, Muster, Proben etc. gelten als annähernde Anschauungsobjekte für Abmessung, Qualität, Farbe usw.

 

2. Der Kunde hat die empfangende Ware auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Transportschäden, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden, der kein Kaufmann ist, innerhalb von vier Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes, schriftlich -auch per Fax/per Email- gegenüber dem Lieferanten zu rügen. Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB. Der Lieferant ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich -auch per Fax/per Email gerügt hat.

 

3. Liegt dem Lieferanten ein zu vertretender Mangel der Vertragsware vor, und wurde dieser von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

 

4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für neu gekaufte Waren zwölf Monate ab Lieferung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

 

 
IX. Haftung

1. Für Personenschäden, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Lieferanten und/oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Lieferant unbeschränkt.

 

2. Der Lieferant haftet für alle (Nichtpersonen-) Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner eigenen Person und/oder seiner Erfüllungsgehilfen unbeschränkt und bei leichtfahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) beschränkt auf alle vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

3. Die Haftung ist ausgeschlossen für (Nichtpersonen-) Schäden, die durch leicht fahrlässige Verletzung des Lieferanen und/oder seiner Erfüllungsgehilfen einer nicht vertragswesentlichen Nebenpflicht verursacht wurden.

 

4. Unberührt bleibt die Haftung des Lieferanten nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

 
X. Sorgfaltspflichten sowie Warn- und Hinweispflichten des Kunden

Die Flammschalen-Produkte sind mit Brennanweisungen für den Kunden versehen. Eine Brennanweisung liegt dem Produkt in der Verpackung beim Versand/Anlieferung bei. Jeder Kunde hat darauf zu achten, daß die Brennanweisung vor jedem Entzünden des Feuers an dieser an der hierfür vorgesehenen Stelle aufgebracht ist. Die enthaltenen Warunungen und Hinweise in der Brennanweisung sind vom Kunden streng zu beachten und an alle dritten Personen, die mit der Flammschale in Berührung kommen, weiterzugeben.

 

 
XI. Eigentumsvorbehalt

Sollten abweichende, schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich der Zahlungsbedingungen bestehen, behält sich der Lieferant das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aus dem Liefervertrag vor.

 

 
XII. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten beim Lieferanten gespeichert werden, und diese für die Geschäftsabwicklung verwendet werden.

 

 
XIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

 

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz des Lieferanten.

 

3. Nebenabreden/Vorbehalte/Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich.

 

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen in Bezug auf den Liefervertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bedingungen oder Vereinbarungen nicht berührt.